Sonderkündigungsrecht: Wann Sie Verträge sofort beenden können
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Verbrauchern, Verträge vorzeitig zu beenden. Rechtsanwältin Weber erklärt, in welchen Fällen es greift.
Anna Weber
Rechtsanwältin, Kanzlei Weber & Partner
Das Sonderkündigungsrecht ist ein mächtiges Instrument für Verbraucher. Es ermöglicht die vorzeitige Beendigung von Verträgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
1. Preiserhöhungen
Erhöht Ihr Anbieter die Preise, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt für:
Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb der vom Anbieter genannten Frist erfolgen, meist innerhalb von 4-6 Wochen nach Zugang der Mitteilung.
2. Umzug
Bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Dies ist besonders relevant für:
3. Störungen und Leistungsmängel
Erbringt der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nur mangelhaft, können Sie nach erfolgloser Nachfristsetzung fristlos kündigen (Paragraph 314 BGB).
4. Tod des Vertragspartners
Im Todesfall besteht für Erben ein Sonderkündigungsrecht für die meisten Verträge des Verstorbenen. Die Kündigung sollte zeitnah nach dem Todesfall erfolgen und eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden.
Formvorschriften
Auch bei einer Sonderkündigung müssen Sie die Schriftform beachten. Ein formgerechtes Kündigungsschreiben sollte enthalten:
Praxistipp
Dokumentieren Sie den Grund für die Sonderkündigung sorgfältig. Bewahren Sie Preiserhöhungsschreiben, Störungsprotokolle oder Umzugsnachweise auf. Im Streitfall müssen Sie den Sonderkündigungsgrund nachweisen können.
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