Vertragsrecht

Kündigung per E-Mail: Wann ist sie rechtsgültig?

Immer mehr Verbraucher kündigen per E-Mail. Doch ist das rechtlich immer wirksam? Rechtsanwalt Dr. Becker klärt auf.

Dr. Henrik Becker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

28. Juli 2025
5 Min. Lesezeit

Die Kündigung per E-Mail ist bequem und schnell. Doch nicht immer ist sie auch rechtlich wirksam. Hier erfahren Sie, wann eine E-Mail-Kündigung gültig ist und wann nicht.

Grundsatz: Textform genügt meistens

Seit der Modernisierung des BGB genügt für die meisten Verbraucherverträge die Textform (Paragraph 126b BGB). Das bedeutet: Eine E-Mail ist ausreichend, solange:

  • Der Absender erkennbar ist
  • Der Inhalt dauerhaft gespeichert werden kann
  • Die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird
  • Wann reicht eine E-Mail?

    Eine E-Mail-Kündigung ist in der Regel gültig bei:

  • Mobilfunkverträgen
  • Internetverträgen
  • Streamingdiensten (Netflix, Spotify etc.)
  • Fitnessstudio-Verträgen (sofern keine Schriftform vereinbart)
  • Zeitschriften-Abonnements
  • Online-Diensten aller Art
  • Wann reicht eine E-Mail NICHT?

    Die Schriftform (Paragraph 126 BGB, eigenhändige Unterschrift) ist zwingend bei:

  • Mietverträgen: Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein
  • Arbeitsverträgen: Schriftform gesetzlich vorgeschrieben
  • Bürgschaften: Schriftform zum Schutz des Bürgen
  • Beweisproblem bei E-Mail

    Das größte Problem bei E-Mail-Kündigungen ist der Beweis des Zugangs. Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass die E-Mail beim Empfänger angekommen ist.

    Tipps für den Nachweis:

  • Lesebestätigung anfordern: Nicht ideal, da der Empfänger sie ablehnen kann
  • Antwort aufbewahren: Wenn der Anbieter antwortet, ist der Zugang bewiesen
  • Screenshot anfertigen: Sicherung des Sendevorgangs
  • Zusätzlich per Post senden: Doppelte Sicherheit
  • Der Kündigungsbutton als Alternative

    Seit 2022 müssen Online-Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen. Dieser Weg ist:

  • Rechtlich sicher
  • Gut dokumentiert (automatische Bestätigung)
  • Schnell und bequem
  • Meine Empfehlung

    Für maximale Rechtssicherheit empfehle ich:

  • Bei Miet- und Arbeitsverträgen: Immer die Schriftform wahren
  • Bei allen anderen Verträgen: E-Mail ist in der Regel ausreichend
  • Immer eine Bestätigung anfordern
  • Wichtige Kündigungen zusätzlich per Einschreiben senden
  • Kundigung erstellen?

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