Kündigung per E-Mail: Wann ist sie rechtsgültig?
Immer mehr Verbraucher kündigen per E-Mail. Doch ist das rechtlich immer wirksam? Rechtsanwalt Dr. Becker klärt auf.
Dr. Henrik Becker
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Die Kündigung per E-Mail ist bequem und schnell. Doch nicht immer ist sie auch rechtlich wirksam. Hier erfahren Sie, wann eine E-Mail-Kündigung gültig ist und wann nicht.
Grundsatz: Textform genügt meistens
Seit der Modernisierung des BGB genügt für die meisten Verbraucherverträge die Textform (Paragraph 126b BGB). Das bedeutet: Eine E-Mail ist ausreichend, solange:
Wann reicht eine E-Mail?
Eine E-Mail-Kündigung ist in der Regel gültig bei:
Wann reicht eine E-Mail NICHT?
Die Schriftform (Paragraph 126 BGB, eigenhändige Unterschrift) ist zwingend bei:
Beweisproblem bei E-Mail
Das größte Problem bei E-Mail-Kündigungen ist der Beweis des Zugangs. Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass die E-Mail beim Empfänger angekommen ist.
Tipps für den Nachweis:
Der Kündigungsbutton als Alternative
Seit 2022 müssen Online-Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen. Dieser Weg ist:
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