Mietvertrag kündigen als Mieter: Rechte und Pflichten
Was Mieter bei der Kündigung ihres Mietvertrags beachten müssen. Rechtsanwalt Dr. Braun erklärt die gesetzlichen Regelungen und häufige Fallstricke.
Dr. Stefan Braun
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht
Als Fachanwalt für Mietrecht erlebe ich täglich, dass Mieter bei der Kündigung ihres Mietvertrags Fehler machen. Hier erfahren Sie, wie Sie es richtig machen.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter
Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (Paragraph 573c Abs. 1 BGB). Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben.
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Beispiel zur Fristberechnung
Formvorschriften
Die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen (Paragraph 568 Abs. 1 BGB):
Sonderkündigungsrecht für Mieter
Bei Mieterhöhung
Nach einer Mieterhöhung nach Paragraph 558 BGB können Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Bei Modernisierung
Ankündigung einer Modernisierung berechtigt zur Kündigung bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung.
Fristlose Kündigung
Möglich bei:
Häufige Fehler bei der Kündigung
Mein Rat
Senden Sie die Kündigung immer per Einschreiben und behalten Sie eine Kopie. Berechnen Sie die Frist sorgfältig und planen Sie Pufferzeit ein. Bei Unsicherheiten holen Sie sich anwaltlichen Rat.
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