Mietrecht

Mietvertrag kündigen als Mieter: Rechte und Pflichten

Was Mieter bei der Kündigung ihres Mietvertrags beachten müssen. Rechtsanwalt Dr. Braun erklärt die gesetzlichen Regelungen und häufige Fallstricke.

Dr. Stefan Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht

5. Oktober 2025
9 Min. Lesezeit

Als Fachanwalt für Mietrecht erlebe ich täglich, dass Mieter bei der Kündigung ihres Mietvertrags Fehler machen. Hier erfahren Sie, wie Sie es richtig machen.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter

Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (Paragraph 573c Abs. 1 BGB). Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben.

Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.

Beispiel zur Fristberechnung

  • Kündigung geht am 3. März beim Vermieter ein
  • Das Mietverhältnis endet am 31. Mai
  • Bei Zugang am 4. März erst zum 30. Juni
  • Formvorschriften

    Die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen (Paragraph 568 Abs. 1 BGB):

  • Eigenhändige Unterschrift erforderlich
  • E-Mail oder Fax genügen **nicht**
  • Bei mehreren Mietern müssen **alle** unterschreiben
  • An **alle** Vermieter adressiert sein
  • Sonderkündigungsrecht für Mieter

    Bei Mieterhöhung

    Nach einer Mieterhöhung nach Paragraph 558 BGB können Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

    Bei Modernisierung

    Ankündigung einer Modernisierung berechtigt zur Kündigung bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung.

    Fristlose Kündigung

    Möglich bei:

  • Gesundheitsgefährdenden Mängeln
  • Erheblicher Störung des Hausfriedens
  • Vertragsbeschränktem Gebrauch der Mietsache
  • Häufige Fehler bei der Kündigung

  • Nur mündlich gekündigt: Unwirksam!
  • Nicht alle Mieter haben unterschrieben: Unwirksam!
  • Falsche Fristberechnung: Kündigung wirkt erst zum nächsten möglichen Termin
  • Kündigung per E-Mail: Erfüllt nicht das Schriftformerfordernis
  • Mein Rat

    Senden Sie die Kündigung immer per Einschreiben und behalten Sie eine Kopie. Berechnen Sie die Frist sorgfältig und planen Sie Pufferzeit ein. Bei Unsicherheiten holen Sie sich anwaltlichen Rat.

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