Versicherungsrecht

Versicherung kündigen: Worauf Sie unbedingt achten müssen

Versicherungsverträge kündigen ist nicht trivial. Fachanwältin Dr. Hoffmann erklärt die Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsarten.

Dr. Claudia Hoffmann

Fachanwältin für Versicherungsrecht

20. Oktober 2025
8 Min. Lesezeit

Versicherungsverträge unterliegen besonderen Kündigungsregeln, die sich von normalen Verbraucherverträgen unterscheiden. Als Fachanwältin für Versicherungsrecht möchte ich Ihnen die wichtigsten Besonderheiten erklären.

Grundsätzliche Kündigungsfrist

Die meisten Versicherungsverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr; es beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum.

Besonderheiten nach Versicherungsart

Kfz-Versicherung

  • Stichtag: **30. November** (Kündigung muss bis dahin zugehen)
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall
  • Wechsel zum neuen Versicherer zum 1. Januar
  • Krankenversicherung

  • Gesetzliche KV: Möglich mit 2 Monaten Frist nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft
  • Private KV: Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres mit 3 Monaten Frist. Achtung: Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
  • Lebensversicherung

  • Jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
  • Bei Kündigung: Nur der Rückkaufswert wird ausgezahlt
  • Alternative: Beitragsfreistellung statt Kündigung
  • Haftpflichtversicherung

  • 3 Monate zum Versicherungsjahresende
  • Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
  • Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

    Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei:

  • Beitragserhöhung: ohne Leistungsverbesserung (1 Monat nach Mitteilung)
  • Nach einem Schadensfall: (1 Monat nach Regulierung)
  • Risikoänderung: durch den Versicherer
  • Wichtige Hinweise

  • Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie nahtlos einen neuen Vertrag abschließen können
  • Bei der Kfz-Versicherung: Ohne gültigen Versicherungsschutz wird die Zulassung gelöscht
  • Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig auf
  • Kündigen Sie nie eine Krankenversicherung, ohne zuvor den Anschlussschutz gesichert zu haben
  • Kundigung erstellen?

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