Versicherung kündigen: Worauf Sie unbedingt achten müssen
Versicherungsverträge kündigen ist nicht trivial. Fachanwältin Dr. Hoffmann erklärt die Besonderheiten bei verschiedenen Versicherungsarten.
Dr. Claudia Hoffmann
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Versicherungsverträge unterliegen besonderen Kündigungsregeln, die sich von normalen Verbraucherverträgen unterscheiden. Als Fachanwältin für Versicherungsrecht möchte ich Ihnen die wichtigsten Besonderheiten erklären.
Grundsätzliche Kündigungsfrist
Die meisten Versicherungsverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr; es beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum.
Besonderheiten nach Versicherungsart
Kfz-Versicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Haftpflichtversicherung
Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei:
Wichtige Hinweise
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